Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1965 - VII C 23.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1163
BVerwG, 09.07.1965 - VII C 23.65 (https://dejure.org/1965,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1965 - VII C 23.65 (https://dejure.org/1965,1163)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1965 - VII C 23.65 (https://dejure.org/1965,1163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 334
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79

    Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung

    Eine solche Mitteilung ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt (BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59]; 21, 334 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62][335]; Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 7 B 152-156.78 - in DÖV 1980, 49).

    Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59]), an der mit dem Berufungsgericht festzuhalten ist, war die Klägerin als Frachtschuldnerin durch die Überleitung der gegen sie gerichteten tariflichen Nachforderung auf die Bundesanstalt (§ 23 Abs. 3 GüKG) - im Gegensatz zu der Transportfirma als Frachtgläubigerin (BVerwGE 21, 334 [337]) - nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, weil der verfügte Gläubigerwechsel die Schuldnerposition der Klägerin unberührt ließ; sie war deshalb auch durch die Aufhebung der Überleitungsverfügung nicht in ihren Rechten betroffen.

  • BVerwG, 09.05.1979 - 7 B 152.78

    Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des

    Die Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des Transportunternehmers ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Überleitungsmitteilung der Bundesanstalt nach § 23 Abs. 3 Satz 1 GüKG und deshalb von den Verwaltungsgerichten nicht zu prüfen (Bestätigung von BVerwGE 21, 334); offenbleibt, ob ein vorsätzlicher Tarifverstoß jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen sein darf.

    Diese Ansicht der Vorinstanzen entspricht jedoch der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwGE 21, 334 ff.).

  • BVerwG, 14.03.1984 - 7 B 77.83
    Danach ist die Feststellung des vorsätzlichen Tarifverstoßes des Transportunternehmers nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Überleitungsmitteilung der Bundesanstalt nach § 23 Abs. 3 Satz 1 GüKG und deshalb von den Verwaltungsgerichten nicht zu prüfen (BVerwGE 21, 334 f.; Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 7 B 152-156.78 - in Buchholz 442.03 § 23 GüKG Nr. 4 - DÖV 1980, 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht