Rechtsprechung
BVerwG, 09.07.1965 - VII C 23.65 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GüKG § 23 Abs. 3
Papierfundstellen
- BVerwGE 21, 334
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 23.02.1982 - 7 C 72.79
Widerspruch - Erledigung - Aufhebung - Kostenerstattung
Eine solche Mitteilung ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt (BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59]; 21, 334 [BVerwG 09.07.1965 - VII C 16/62][335]; Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 7 B 152-156.78 - in DÖV 1980, 49).Nach der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59]), an der mit dem Berufungsgericht festzuhalten ist, war die Klägerin als Frachtschuldnerin durch die Überleitung der gegen sie gerichteten tariflichen Nachforderung auf die Bundesanstalt (§ 23 Abs. 3 GüKG) - im Gegensatz zu der Transportfirma als Frachtgläubigerin (BVerwGE 21, 334 [337]) - nicht in ihren Rechten beeinträchtigt, weil der verfügte Gläubigerwechsel die Schuldnerposition der Klägerin unberührt ließ; sie war deshalb auch durch die Aufhebung der Überleitungsverfügung nicht in ihren Rechten betroffen.
- BVerwG, 09.05.1979 - 7 B 152.78
Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des …
Die Feststellung des Tarifverstoßes und des vorsätzlichen Verhaltens des Transportunternehmers ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Überleitungsmitteilung der Bundesanstalt nach § 23 Abs. 3 Satz 1 GüKG und deshalb von den Verwaltungsgerichten nicht zu prüfen (Bestätigung von BVerwGE 21, 334); offenbleibt, ob ein vorsätzlicher Tarifverstoß jedenfalls nicht offensichtlich ausgeschlossen sein darf.Diese Ansicht der Vorinstanzen entspricht jedoch der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 9. Juli 1965 - BVerwGE 21, 334 ff.).
- BVerwG, 14.03.1984 - 7 B 77.83 Danach ist die Feststellung des vorsätzlichen Tarifverstoßes des Transportunternehmers nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Überleitungsmitteilung der Bundesanstalt nach § 23 Abs. 3 Satz 1 GüKG und deshalb von den Verwaltungsgerichten nicht zu prüfen (BVerwGE 21, 334 f.; Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 7 B 152-156.78 - in Buchholz 442.03 § 23 GüKG Nr. 4 - DÖV 1980, 49).